AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

  • 1 Anwendungsbereich – Geltung

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. und dem Teilnehmer an den Veranstaltungen des Sport- und Kultur-Fördervereins BMW Group e.V. und seiner Mitgliedsvereine. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. seine Mitgliedsvereine bieten die Organisation und Durchführung von unterschiedlichen Veranstaltungen an. Durch das Abschicken der Bestellung kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. ein Vertrag über die Organisation und Durchführung der bei der online-Anmeldung über die Webseite www.anmeldung.skfv-bmwgroup.de konkret benannten Veranstaltung zustande. Bei Veranstaltungen der Mitgliedsvereine kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem entsprechenden Mitgliedsverein als Veranstalter ein Vertrag über die Organisation und Durchführung der konkret benannten Veranstaltung zustande. Anmeldungen per Telefax oder E-Mail können nicht akzeptiert werden.

(2) Die Teilnehmergebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig.

(3) Nach der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und bei erfolgreichem Zahlungsvorgang den Zahlungsnachweis per E-Mail. Die Zahlungsbestätigung dient als Legitimation für die gebuchten Leistungen und ist für die Anmeldung unbedingt mitzubringen!

  • 3 Gesundheitliche Voraussetzungen zur Teilnahme

(1) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausreichend trainiert hat. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das gesundheitliche Risiko des Teilnehmers.

(2) Zur Unfallverhütung raten wir dringend zum Tragen von Schutzkleidung, wie z.B. Schutzhelm und Protektoren beim MTB oder Ski- und Snowboardfahren. Bitte beachten Sie auch die FIS-Sicherheitsregeln des DSV oder ähnliche Sicherheitsregeln.

  • 4 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind BMW Mitarbeiter, deren Angehörige und Freunde des Sport- und Kultur-Fördervereins BMW Group e.V. bzw. seiner Mitgliedsvereine.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars oder des Webformulars bei online-Anmeldung. Es dürfen max. 8 Personen pro Anmeldevorgang angemeldet werden.

(3) Kinder unter 16 Jahren können nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder eines vom Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Erwachsenen teilnehmen.

(4) Die Teilnahme ist höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

  • 5 Anmeldung und Zahlung

Anmeldungen zur Teilnahme werden per Kreditkarte oder SEPA-Basislastschriftverfahren ausgeführt. Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt nach Versand der Rechnung am Fälligkeitsdatum. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

  •   6 Änderung und Ausfall Rückerstattung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen oder wegen Witterungsbedingungen, Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

  •   7 Haftungsausschluss

(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden.

(2) Die Haftung des Sport- und Kultur-Fördervereins BMW Group e.V. und seine Mitgliedsvereine, deren Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Sport- und Kultur-Fördervereins BMW Group e.V. und seiner Mitgliedsvereine jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. und seine Mitgliedsvereine übernehmen keine Haftung für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen, Geld oder Kleidung.

(4) Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

  •   8 Ausschluss

Der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. und seine Mitgliedsvereine behalten sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu seiner Person oder bei begründeter Annahme des Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. und seiner Mitgliedsvereine, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann oder eine Gefahr in der Person des Teilnehmers für andere Teilnehmer begründet ist.

  •   9 Rücktrittsgebühren

(1) Vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt von der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt muss schriftlich an den Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V., Schleißheimer Str. 432, 80935 München oder info@skfv-bmwgroup.de erklärt werden.

(2) Wenn der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurücktritt oder die Veranstaltung nicht antritt, so verliert der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. sein Mitgliedsverein den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. sein Mitgliedsverein wird aber stattdessen eine angemessene Entschädigung für die von ihm bereits getroffenen Vorkehrungen und getätigten Aufwendungen verlangen. Dieses Recht auf eine angemessene Entschädigung entsteht nur nicht, wenn der Grund für den Rücktritt vom Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. seinem Mitgliedsverein zu vertreten ist.

(3) Die angemessene Entschädigung wird berechnet nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Rücktrittszeitpunkt und dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn und nach dem Veranstaltungspreis. Auf diese Weise wird ein Betrag ermittelt, der die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Vergabe von Leistungen berücksichtigt.

  1. Schriftliche Stornierungen an info@skfv-bmwgroup.de sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich.
  2. Bei schriftlichen Stornierungen an info@skfv-bmwgroup.de bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 40% der Kosten erstattet.
  3. Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich.

(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. seinem Mitgliedsverein durch den Rücktritt keine oder nur wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die berechnete Pauschale.

(5) Kann der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. sein Mitgliedsverein darlegen, dass ihm aufgrund des Rücktrittes durch den Teilnehmer Kosten und Aufwendungen entstanden sind, die die berechnete Pauschale übersteigen, so kann er diese von dem Teilnehmer einfordern. Dies gilt nur, wenn der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. bzw. sein Mitgliedsverein diese höheren Kosten unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe der Leistungen konkret beziffern und belegen kann.

(6) Bei falscher Angabe der Bankdaten oder unzureichender Kontodeckung berechnet der Sport- und Kultur-Förderverein BMW Group e.V. dem jeweiligen Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 6 €.

  •   10 Daten des Teilnehmers

(1) Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Folgende Daten werden bei der Anmeldung regelmäßig erfasst:

  • Name, Vorname, E-Mail-Adresse
  • Anschrift

(2) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird die Einwilligung einer entsprechenden Datenverarbeitung zum Zwecke der Organisation und Verwaltung der Veranstaltung erklärt. Diese beinhaltet auch die Weitergabe der für die Teilnahme relevanten Daten an unmittelbar an der Veranstaltungsdurchführung beteiligten Personen und Firmen. Siehe dazu auch die bei der Anmeldung kommunizierte Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO.

(3) Bei der Veranstaltung werden Fotografien und ggf. Videoaufnahmen von den Teilnehmern angefertigt. Hierbei kommen insbesondere Mannschaftsfotos, Fotos von Teilnehmern und Zuschauern an Sportveranstaltungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Fotografien von Ausflugs- sowie Ausfahrtsteilnehmer in Betracht. Diese Fotografien werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der medialen Außendarstellung des Sport- und Kultur- Förderverein BMW Group e.V. und möglicher Partner in unterschiedlichen Medien, vorrangig Vereinsnewsletter und Vereinshomepage (www.skfv-bmwgroup.de) veröffentlicht. Jeder Teilnehmer willigt mit seiner Anmeldung ein, dass diese Fotos unentgeltlich verwendet werden können. Diese Einwilligung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

(2) Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem Ziel und dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.